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Maklerrecht

Der Gesetzgeber hat durch seine Gesetzesänderungen Ende des Jahres 2020 zum Ausdruck gebracht, dass der Makler seine Provision nicht mehr nur vom Käufer verlangen kann, zumindest, wenn der Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses betroffen ist. Auch die Rechtsprechung fällt immer mehr nachteilige Entscheidungen für den Makler und immer positivere für den Verkäufer und den Käufer. Gerade das Widerrufsrecht ist dabei eine starke Waffe. Was viele nicht wissen, eine einmal gezahlte Maklerprovision kann in vielen Fällen noch bis zu drei Jahre nach Zahlung zurückgefordert werden. Wir beraten Sie fachkundig darin, ob Sie eine Maklerprovision zahlen müssen oder diese sogar zurückverlangen können.

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