Verkäufer und Erwerber von Grundstücken mit Bauverpflichtung streiten häufig über das zu realisierende Objekt. Dies gilt erst Recht bei Erwerbergemeinschaften, die verschiedene Eigentumswohnungen kaufen. Gerade bei der Vertragsgestaltung sollten dabei keine Fehler passieren. Aber auch bei der Vertragsabwicklung helfen wir Ihnen gerne durch unsere langjährige Berufserfahrung.