Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für meinen Anwalt?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Als kostenlose Zusatzleistung stellen wir eine sogenannte Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, um die Übernahme zu überprüfen. Kosten fallen für Sie also nur an, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung versagt und Sie gleichzeitig verlangt haben, dass wir vor der Rückantwort durch Ihre Versicherung tätig werden.
Kostet eine Erstberatung etwas bei Ihnen?
Für eine Erstberatung sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor, dass Sie einen Betrag bis zur Höhe von 250,00 Euro zzgl. MwSt. zahlen müssen. Sofern es aber zu einer Beauftragung von uns kommt, wird diese automatisch mit dem Anwaltshonorar verrechnet, sodass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gut zu wissen: Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten der Erstberatung, wenn Deckungsschutz besteht.
Übernehmen Sie auch andere Fälle als das Immobilienrecht?
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in anderen Fällen. Gerade im Zivilrecht und im Strafrecht können wir Ihnen bestens weiterhelfen. So sind wir etwa auch als Pflichtverteidiger tätig.